Rahmenvereinbarung der Ärztekammer Steiermark zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
Berufshaftpflichtversicherung §52d, Ärztegesetz vom 18.8.2010
- Versicherungssumme für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden € 2 Mio
- Versicherungssumme steht drei Mal per Anno zur Verfügung (bei GmbH`s fünf Mal)
- Nachdeckung zeitlich unbegrenzt
Rahmenbedingungen:
- Gültigkeit auch für angestellte Ärzte, Wohnsitzärzte, Turnusärzte, Ärzte in Ausbildung und karenzierte Ärzte
- optionale Erhöhung der Versicherungssumme auf bis zu € 5 Mio
- Vordeckung für reine Vermögensschäden
- lückenlose Deckung nach Beendigung der Ordination
- örtlicher Geltungsbereich für medizinische Behandlungen in Österreich, kurzfristig auch in Europa
- Miteinbeziehung bestehender Berufshaftpflichtversicherungen bis zu deren Kündbarkeit
- umfassende Deckung des Anordnungsrisikos
- Behandlung von Angehörigen inkludiert
- Hausapotheke, Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln mitversichert
- günstiger Einstieg für Turnusarzt
- gutachterliche Tätigkeit bzw. optional Tätigkeit als gerichtlich beeideter Sachverständiger
- nicht medinzinisch indizierte Eingriffe/Methoden/Behandlungen mitversichert
Weitere Zusatzdeckungen:
- Umweltstörung und Umweltsanierungskosten
- Privathaftpflicht
- Mietsachschäden
- Haus- und Grundbesitz
- Bauherrnhaftpflicht