Rahmenvereinbarung der Ärztekammer Steiermark zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

Berufshaftpflichtversicherung §52d, Ärztegesetz vom 18.8.2010

  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden € 2 Mio
  • Versicherungssumme steht drei Mal per Anno zur Verfügung (bei GmbH`s fünf Mal)
  • Nachdeckung zeitlich unbegrenzt

Rahmenbedingungen:

  • Gültigkeit auch für angestellte Ärzte, Wohnsitzärzte, Turnusärzte, Ärzte in Ausbildung und karenzierte Ärzte
  • optionale Erhöhung der Versicherungssumme auf bis zu € 5 Mio
  • Vordeckung für reine Vermögensschäden
  • lückenlose Deckung nach Beendigung der Ordination
  • örtlicher Geltungsbereich für medizinische Behandlungen in Österreich, kurzfristig auch in Europa
  • Miteinbeziehung bestehender Berufshaftpflichtversicherungen bis zu deren Kündbarkeit
  • umfassende Deckung des Anordnungsrisikos
  • Behandlung von Angehörigen inkludiert
  • Hausapotheke, Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln mitversichert
  • günstiger Einstieg für Turnusarzt
  • gutachterliche Tätigkeit bzw. optional Tätigkeit als gerichtlich beeideter Sachverständiger
  • nicht medinzinisch indizierte Eingriffe/Methoden/Behandlungen mitversichert

Weitere Zusatzdeckungen:

  • Umweltstörung und Umweltsanierungskosten
  • Privathaftpflicht
  • Mietsachschäden
  • Haus- und Grundbesitz
  • Bauherrnhaftpflicht








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Ihr Ansprechpartner:

akad. Vkfm. Gerald Grabenhofer, MLS
                                                                                                    
Anzengrubergasse 6  |  8010 Graz  |  Austria
t +43 57800 419
Aon Jauch & Hübener GmbH